Rechtsprechung
AG Frankfurt: Keine Mietminderung wegen Kinderlärm am Spielplatz Der Umstand, dass ein Kinderspielplatz vorhanden ist, der als solcher genutzt wird, stellt keinen Mietmangel dar, unabhängig von der Intensität des dadurch zwangsläufig verursachten Geräuschpegels.* |