Rechtsprechung
AG Brandenburg a.d. Havel: Kosten des Vollstreckungsbescheids als Säumniskosten Wurde ein Mahnbescheid nicht wirksam zugestellt, so stellen die Kosten eines daraufhin ergangenen Vollstreckungsbescheides keine durch den Beklagten zu tragenden Säumniskosten dar, da der Vollstreckungsbescheid nicht in gesetzlicher Weise ergehen konnte. | |
LG Bamberg: Wirksame Zustellung auch bei Namensänderung Ein Vollstreckungsbescheid ist auch nach einer Namensänderung wirksam zugestellt, wenn der Empfänger unter der entsprechenden Anschrift wohnt und zweifelsfrei feststeht, dass der Bescheid an ihn gerichtet ist. |