Rechtsprechung
OLG Köln: Haftung beim fliegenden Start Wer bei 'Grün' fliegend in die Kreuzung einfährt, kann sich nicht auf den Vertrauensgrundsatz berufen; er muss mit Nachzüglern rechnen. | |
OLG Hamm: Haftung des Kreuzungsräumers Je länger eine Ampel 'Grün' zeigt, umso mehr darf der Durchfahrende auf eine freie Kreuzung ohne Nachzügler aus dem Querverkehr vertrauen. | |
OLG Saarbrücken: Vorfahrt beginnt nicht mit dem Einmündungstrichter Bei einer trichterförmig erweiterten T-Einmündung erstreckt sich der Vorfahrtsbereich nicht auf den gesamten Einmündungstrichter, sondern nur auf die aus Sicht des Wartepflichtigen linke Fahrbahnhälfte. | |
OLG Celle: Vorfahrt gegenüber der Einfädelspur II Fahrzeuge auf der Fahrbahn einer Autobahn sind gegenüber denen auf der Einfädelspur bevorrechtigt. Dieses Vorrecht bleibt auch bei einem Stau auf der Autobahn erhalten. | |
BGH: Kein 'rechts vor links' auf Parkplätzen II Auf Parkplätzen findet die Vorfahrtsregelung 'rechts vor links' weder unmittelbar, noch mittelbar Anwendung. | |
LG Ingolstadt: Kein Zurücktreten der Betriebsgefahr bei Spurwechsel im Kreisverkehr Wechselt der vorfahrtberechtigte Pkw im Kreisverkehr im Zusammenhang mit dem Einfahren des Wartepflichtigen die Spur, so tritt seine Betriebsgefahr nicht zurück. | |
LG Ingolstadt: Vorfahrt beginnt mit dem Einmündungstrichter Ist die Einmündung der Vorfahrtsstraße trichterförmig erweitert, so beginnt der Vorfahrtbereich am Anfang des Trichters in der nachrangigen Straße | |
LG Ingolstadt: Kein 'rechts vor links' auf Parkplätzen Auf Parkplätzen gilt in der Regel allein das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Auch wenn Google Maps eine Parkstraße ausweist, wird diese dadurch nicht zur bevorrechtigten Fahrstraße. | |
OLG München: Keine Vorfahrt ohne Radweg auf der Fahrbahn Fährt ein Radfahrer entgegen der vorgeschrieben Fahrtrichtung von einem Geh- und Radweg auf eine Straße auf deren Fahrbahn kein Radweg eingezeichnet ist, so ist er wartepflichtig. | |
OLG Hamm: Vorfahrt gegenüber der Einfädelspur Der Verkehr auf einer Kraftfahrtstraße bleibt gegenüber der Einfädelspur auch bei Stau bevorrechtigt. | |
OLG Hamm: Lückenunfall beim Überholen einer Kolonne Wer eine Fahrzeugkolonne überholt, muss bei erkennbaren Lücken so vorsichtig fahren, dass er auch vor herausfahrenden Fahrzeugen anhalten kann. |