Rechtsprechung
KG: Lebenslanges Wohnrecht gegen Einmalzahlung Die Überlassung eines Grundstücksteils gegen eine Einmalzahlung stellt einen Mietvertrag im Sinne des § 535 BGB dar. |
KG: Lebenslanges Wohnrecht gegen Einmalzahlung Die Überlassung eines Grundstücksteils gegen eine Einmalzahlung stellt einen Mietvertrag im Sinne des § 535 BGB dar. |