Rechtsprechung
BGH: Beweislast bei vorgetäuschtem Betriebs- oder Eigenbedarf Setzt ein Vermieter den mit der Eigenbedarfskündigung behaupteten Selbstnutzungswillen nicht um, muss er stimmig darlegen, warum der in der Kündigung erklärte Bedarf weggefallen ist. |