Finkenzeller

'eigenbedarf|vorgetäuscht'

Mietrecht
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Rechtsprechung

AG Steinfurt: Schadensberechnung bei vorgetäuschtem Eigenbedarf
Die Höhe des durch den Vermieter zu ersetzenden Differenzmietschadens bei vorgetäuschtem Eigenbedarf ist nach der Differenz des Quadratmeterpreises und der Dauer von 3 1/2 Jahren zu berechnen.
BGH: Beweislast bei vorgetäuschtem Betriebs- oder Eigenbedarf
Setzt ein Vermieter den mit der Eigenbedarfskündigung behaupteten Selbstnutzungswillen nicht um, muss er stimmig darlegen, warum der in der Kündigung erklärte Bedarf weggefallen ist.
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