Entscheidungen
OLG Saarbrücken: Vorfahrt beginnt nicht mit dem Einmündungstrichter Bei einer trichterförmig erweiterten T-Einmündung erstreckt sich der Vorfahrtsbereich nicht auf den gesamten Einmündungstrichter, sondern nur auf die aus Sicht des Wartepflichtigen linke Fahrbahnhälfte. | |
OLG Saarbrücken: Keine Gutachterkosten bei verschwiegenen Vorschäden Informiert der Geschädigte seinen Gutachter fahrlässig oder vorsätzlich nicht über Vorschäden, so muss ihm der Versicherer die Kosten für das Gutachten nicht ersetzen |