Finkenzeller

Oberlandesgericht Saarbrücken

Entscheidungen

OLG Saarbrücken: Vorfahrt beginnt nicht mit dem Einmündungstrichter
Bei einer trichterförmig erweiterten T-Einmündung erstreckt sich der Vorfahrtsbereich nicht auf den gesamten Einmündungstrichter, sondern nur auf die aus Sicht des Wartepflichtigen linke Fahrbahnhälfte.
OLG Saarbrücken: Keine Gutachterkosten bei verschwiegenen Vorschäden
Informiert der Geschädigte seinen Gutachter fahrlässig oder vorsätzlich nicht über Vorschäden, so muss ihm der Versicherer die Kosten für das Gutachten nicht ersetzen
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