Entscheidungen
| AG Paderborn: 10 Jahre alte Abmahnung muss erneuert werden Eine mehr als 10 Jahre alte Abmahnung kann nicht mehr zur Begründung einer Kündigung herangezogen werden |
| AG Paderborn: 10 Jahre alte Abmahnung muss erneuert werden Eine mehr als 10 Jahre alte Abmahnung kann nicht mehr zur Begründung einer Kündigung herangezogen werden |