Finkenzeller

Amtsgericht Steinfurt

Entscheidungen

AG Steinfurt: Schadensberechnung bei vorgetäuschtem Eigenbedarf
Die Höhe des durch den Vermieter zu ersetzenden Differenzmietschadens bei vorgetäuschtem Eigenbedarf ist nach der Differenz des Quadratmeterpreises und der Dauer von 3 1/2 Jahren zu berechnen.
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