Finkenzeller

Landgericht Saarbrücken

Entscheidungen

LG Saarbrücken: Schädiger trägt Werkstattrisiko ab Reparaturauftrag
Ist eine Reparaturrechnung bezüglich strittiger Positionen nicht beglichen, trifft den Schädiger dennoch das Werkstattrisiko ab Erteilung des Reparaturauftrags durch den Geschädigten.
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