Rechtsprechung
BGH: Zum Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen und Spurwechsel Bei Auffahrunfällen kann der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden sprechen, falls nicht die konkreten Umstände gegen die Typizität sprechen. Beruft sich der Auffahrende auf einen atypischen Fall, so muss er dessen Umstände beweisen. | |
OLG München: Überschreitung der Richtgeschwindigkeit Überschreitet ein Beteiligter die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn erheblich, so bleibt in der Regel die Betriebsgefahr seines Pkw bestehen. | |
OLG Celle: Anscheinsbeweis gegen Linienbus beim Anfahren vom Straßenrand Der Anscheinsbeweis für ein Verschulden gem. § 10 StVO gilt solange auch gegenüber dem vom Fahrbahnrand einfahrenden Fahrer eines Linienbusses, solange dieser einen rechtzeitig gesetzten Blinker nicht bewiesen hat. |