Rechtsprechung
BGH: Erstattungsansprüche nur gegen die WEG Hat ein Eigentümer Verbindlichkeiten der WEG getilgt, dann steht ihm ein Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen nur gegen die Gemeinschaft selbst, nicht gegen einzelne Eigentümer zu. |
BGH: Erstattungsansprüche nur gegen die WEG Hat ein Eigentümer Verbindlichkeiten der WEG getilgt, dann steht ihm ein Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen nur gegen die Gemeinschaft selbst, nicht gegen einzelne Eigentümer zu. |