Rechtsprechung
OLG München: Überschreitung der Richtgeschwindigkeit Überschreitet ein Beteiligter die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn erheblich, so bleibt in der Regel die Betriebsgefahr seines Pkw bestehen. | |
BGH: Zum Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen und Spurwechsel Bei Auffahrunfällen kann der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden sprechen, falls nicht die konkreten Umstände gegen die Typizität sprechen. Beruft sich der Auffahrende auf einen atypischen Fall, so muss er dessen Umstände beweisen. | |
OLG Celle: Vorfahrt gegenüber der Einfädelspur II Fahrzeuge auf der Fahrbahn einer Autobahn sind gegenüber denen auf der Einfädelspur bevorrechtigt. Dieses Vorrecht bleibt auch bei einem Stau auf der Autobahn erhalten. |