Finkenzeller

'belegeinsicht'

Mietrecht
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Rechtsprechung

BGH: Mieter kann Einsicht in Originalbelege verlangen
Mieter können grundsätzlich Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Nebenkostenabrechnung verlangen. Im Einzelfall kann es hiervon Ausnahmen geben.
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