Rechtsprechung
BGH: § 287 ZPO bei mehreren Primärverletzungen Liegen verschiedene Primärverletzungen vor, so gilt für deren jeweiligen Nachweis der Vollbeweis des § 286 ZPO, nicht der erleichterte Maßstab des § 287 ZPO. |
BGH: § 287 ZPO bei mehreren Primärverletzungen Liegen verschiedene Primärverletzungen vor, so gilt für deren jeweiligen Nachweis der Vollbeweis des § 286 ZPO, nicht der erleichterte Maßstab des § 287 ZPO. |