Finkenzeller

'billiges ermessen'

Verkehrsrecht Zivilrecht
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Rechtsprechung

LG München I: Wer stört, wird abgeschleppt
Der Mieter eines Stellplatzes darf dort falsch parkende Fahrzeuge abschleppen lassen und die Kosten ersetzt verlangen. Auf eine konkrete Nutzungsabsicht kommt es nicht an.
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