Rechtsprechung
LG München I: Wer stört, wird abgeschleppt Der Mieter eines Stellplatzes darf dort falsch parkende Fahrzeuge abschleppen lassen und die Kosten ersetzt verlangen. Auf eine konkrete Nutzungsabsicht kommt es nicht an. |
LG München I: Wer stört, wird abgeschleppt Der Mieter eines Stellplatzes darf dort falsch parkende Fahrzeuge abschleppen lassen und die Kosten ersetzt verlangen. Auf eine konkrete Nutzungsabsicht kommt es nicht an. |