Rechtsprechung
| KG: Lebenslanges Wohnrecht gegen Einmalzahlung Die Überlassung eines Grundstücksteils gegen eine Einmalzahlung stellt einen Mietvertrag im Sinne des § 535 BGB dar. |
| KG: Lebenslanges Wohnrecht gegen Einmalzahlung Die Überlassung eines Grundstücksteils gegen eine Einmalzahlung stellt einen Mietvertrag im Sinne des § 535 BGB dar. |