Rechtsprechung
LG München I: Wer stört, wird abgeschleppt Der Mieter eines Stellplatzes darf dort falsch parkende Fahrzeuge abschleppen lassen und die Kosten ersetzt verlangen. Auf eine konkrete Nutzungsabsicht kommt es nicht an. | |
OLG Düsseldorf: Falschparker haften in engen Kurven zu 25% Falschparker haftet mit 25%, wenn ein Rettungswagen im Einsatz an der geschaffenen Engstelle mit ihm kollidiert | |
LG Ingolstadt: Wer stört, wird abgemahnt Der Halter eines unbefugt auf Privatgrundstück abgestellten Pkw kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn er trotz Aufforderung den für eine Besitzstörung verantwortlichen Fahrer verschweigt. |