Finkenzeller

'gewerbemiete'

Mietrecht
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Rechtsprechung

BGH: Schweigen gibt keinen Anlass zur Räumungsklage
Ein Mieter von Gewerberäumen gibt allein durch Schweigen auf die Aufforderung des Vermieters, sich zur Herausgabe zu erklären, keinen Anlass zur Klage.
AG Köln: Gewerbliche Nutzung der Wohnanschrift zulässig
Teilgewerbliche Nutzung einer Wohnanschrift kann erlaubt sein, falls Mitmieter nicht beeinträchtigt werden, die Nutzung nicht wahrnehmbar ist und keine Gefahr von Schäden besteht.
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