Rechtsprechung
BGH: Paraphe oder Unterschrift? Nur ein Schriftzug, der nach seinem äußeren Erscheinungsbild eine bewusste und gewollte Namensabkürzung (Handzeichen, Paraphe) darstellt, ist keine eigenhändige Unterschrift. |
BGH: Paraphe oder Unterschrift? Nur ein Schriftzug, der nach seinem äußeren Erscheinungsbild eine bewusste und gewollte Namensabkürzung (Handzeichen, Paraphe) darstellt, ist keine eigenhändige Unterschrift. |