Rechtsprechung
OLG Köln: Hundegebell I Hunde sind so zu halten, dass durch ihr Gebell die Nachbarschaft nicht über das sozialadäquate Maß hinaus beeinträchtigt wird. |
OLG Köln: Hundegebell I Hunde sind so zu halten, dass durch ihr Gebell die Nachbarschaft nicht über das sozialadäquate Maß hinaus beeinträchtigt wird. |