Rechtsprechung
BGH: Schweigen gibt keinen Anlass zur Räumungsklage Ein Mieter von Gewerberäumen gibt allein durch Schweigen auf die Aufforderung des Vermieters, sich zur Herausgabe zu erklären, keinen Anlass zur Klage. |
BGH: Schweigen gibt keinen Anlass zur Räumungsklage Ein Mieter von Gewerberäumen gibt allein durch Schweigen auf die Aufforderung des Vermieters, sich zur Herausgabe zu erklären, keinen Anlass zur Klage. |