Rechtsprechung
OLG Düsseldorf: Nur wer blinkt und lärmt hat Sonderrechte Einsatzfahrzeuge, die Sonderrechte für sich in Anspruch nehmen, müssen beweisen, dass sie neben dem blauen Blinklicht auch das Einsatzhorn verwendet haben. |
OLG Düsseldorf: Nur wer blinkt und lärmt hat Sonderrechte Einsatzfahrzeuge, die Sonderrechte für sich in Anspruch nehmen, müssen beweisen, dass sie neben dem blauen Blinklicht auch das Einsatzhorn verwendet haben. |