Rechtsprechung
BGH: Ordentliche Kündigung bei Mietrückstand Kommt der Mieter mit Miete in Höhe von mehr als einer Monatsmiete in Rückstand, dann kann der Vermieter die ordentliche Kündigung erklären, auch wenn eine fristlose noch nicht möglich ist. |
BGH: Ordentliche Kündigung bei Mietrückstand Kommt der Mieter mit Miete in Höhe von mehr als einer Monatsmiete in Rückstand, dann kann der Vermieter die ordentliche Kündigung erklären, auch wenn eine fristlose noch nicht möglich ist. |