Finkenzeller

'kündigung, ordentliche'

Mietrecht
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Rechtsprechung

BGH: Ordentliche Kündigung bei Mietrückstand
Kommt der Mieter mit Miete in Höhe von mehr als einer Monatsmiete in Rückstand, dann kann der Vermieter die ordentliche Kündigung erklären, auch wenn eine fristlose noch nicht möglich ist.
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