Rechtsprechung
| BGH: Mieter kann Einsicht in Originalbelege verlangen Mieter können grundsätzlich Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Nebenkostenabrechnung verlangen. Im Einzelfall kann es hiervon Ausnahmen geben. |
| BGH: Mieter kann Einsicht in Originalbelege verlangen Mieter können grundsätzlich Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Nebenkostenabrechnung verlangen. Im Einzelfall kann es hiervon Ausnahmen geben. |