Rechtsprechung
OLG Frankfurt: Türöffner I Sowohl derjenige, der in eine Parkbucht einfährt, als auch derjenige, der aussteigen will und die Tür öffnet, haften zu gleichen Teilen, falls es dabei zu einer Kollision kommt. |
OLG Frankfurt: Türöffner I Sowohl derjenige, der in eine Parkbucht einfährt, als auch derjenige, der aussteigen will und die Tür öffnet, haften zu gleichen Teilen, falls es dabei zu einer Kollision kommt. |