Rechtsprechung
OLG München: Geringe Geschwindigkeit ist nicht automatisch unklare Verkehrslage Allein das deutliche Herabsetzen der Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeugs begründet für sich genommen noch keine unklare Verkehrslage. | |
KG: Überholen bei unklarer Verkehrslage Keine Haftung wegen Überholens bei unklarer Verkehrslage, wenn der Überholvorgang rechtzeitig abgebrochen wird. |