Rechtsprechung
BGH: Beweislast bei vorgetäuschtem Betriebs- oder Eigenbedarf Setzt ein Vermieter den mit der Eigenbedarfskündigung behaupteten Selbstnutzungswillen nicht um, muss er stimmig darlegen, warum der in der Kündigung erklärte Bedarf weggefallen ist. | |
AG Steinfurt: Schadensberechnung bei vorgetäuschtem Eigenbedarf Die Höhe des durch den Vermieter zu ersetzenden Differenzmietschadens bei vorgetäuschtem Eigenbedarf ist nach der Differenz des Quadratmeterpreises und der Dauer von 3 1/2 Jahren zu berechnen. |