Rechtsprechung
LG Frankfurt: Fehlender Zugang der Kündigung schadet nicht immer Es kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn sich ein Mieter darauf beruft, dass die Kündigung nicht auch gegenüber bereits seit Jahren ausgezogenen Mitmietern erklärt wurde. | |
BGH: Ordentliche Kündigung bei Mietrückstand Kommt der Mieter mit Miete in Höhe von mehr als einer Monatsmiete in Rückstand, dann kann der Vermieter die ordentliche Kündigung erklären, auch wenn eine fristlose noch nicht möglich ist. | |
KG: Lebenslanges Wohnrecht gegen Einmalzahlung Die Überlassung eines Grundstücksteils gegen eine Einmalzahlung stellt einen Mietvertrag im Sinne des § 535 BGB dar. |