Finkenzeller

Gebühren bei Verkehrsunfall

Verkehrsrecht Schadensrecht
04.01.2022

Ein Verkehrsunfall bedeutet immer Stress, Ärger und leider meist auch Kosten. Neben den eigentlichen Schaden treten zu allem Überfluss noch Sachverständigenkosten, Fahrtkosten und nicht zuletzt die Gebühren eines Rechtsanwaltes. Jedenfalls beim fremdverschuldeten Unfall müssen die Kosten eines außergerichtlich tätigen Rechtsanwaltes dem Geschädigten in der Regel jedoch keine großen Kopfschmerzen bereiten, da der Schädiger sie grundsätzlich zu erstatten hat. Außerdem steht, jedenfalls bei einem Unfall mit Pkw, auf der Gegenseite zudem ein Versicherer, so dass man auch keine Angst vor einem Zahlungsausfall haben muss.

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Muss der Schädiger die Kosten eines Rechtsanwalts tragen?

Der Schädiger bzw. seine Versicherung muss dem Geschädigten die außergerichtlichen Kosten eines Rechtsanwaltes als sog. Rechtsverfolgungskosten ersetzen. Auf einen Verzug des Schädigers o.ä. kommt es dabei - im Gegensatz z.B. zu den meisten Ansprüchen aus Vertrag - nicht an. Jedenfalls der Laie muss es nicht 'zuerst einmal selbst versuchen', sondern darf von Anfang an fachkundigen Rat durch einen Anwalt einholen. Selbst gewerblich tätige Unternehmer dürfen sofort einen Rechtsanwalt einschalten, jedenfalls, soweit die Abwicklung von Verkehrsunfällen nicht zu ihrem Alltagsgeschäft gehört.

Bis zu welcher Höhe muss der Schädiger die Kosten tragen?

Der Gegner muss die erforderlichen Rechtsanwaltsgebühren ersetzen, d.h. die gesetzlichen Gebühren nach Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG). Die Gebühren berechnen sich dabei anhand des Gegenstandswertes, d.h. beim Verkehrsunfall anhand der Summe aller Schadenpositionen. Hatte der Geschädigte beispielsweise Reparaturkosten in Höhe von 2.000 € und Sachverständigenkosten von 775 €, dann ergibt sich zusammen mit der Unkostenpauschale von 25 € ein Gegenstandswert von insgesamt 2.800 €. Aus diesem Gegenstandswert von 2.800 € errechnen sich nach RVG außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 367,23 € brutto, die der Schädiger erstatten muss.

"'Der Schädiger trägt die gesetzlichen Gebühren nach RVG.'"

Was, wenn mich ein Mitverschulden trifft?

Auch dann gilt bei den außergerichtlichen Gebühren im Wesentlichen nichts anderes, es reduziert sich nur der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit insgesamt. Im obigen Beispiel wären bei einer hälftigen Mithaftung statt einem Gegenstandswert von 2.800 € nur 1.400 € anzusetzen. Die Rechtsanwaltsgebühren hieraus betragen 220,27 € brutto, die ebenfalls der Schädiger in dieser Höhe ersetzen müsste. Das gilt für die außergerichtlichen Gebühren, im Gegensatz zu den gerichtlichen Gebühren, auch dann, wenn die Mithaftung erst in einem späteren Prozess festgestellt wird.

Wie sieht es mit den gerichtlichen Gebühren aus?

Während also bei den außergerichtlichen Gebühren nur ein sehr geringes Risiko besteht (s.o.), gelten in einem Gerichtsverfahren die sonst üblichen Grundsätze: Der Gegenstandswert (Streitwert) entspricht der Klageforderung und bestimmt sowohl Rechtsanwalts-, als auch die Gerichtsgebühren. Stellt sich am Ende heraus, dass nur ein Teil der Forderung berechtigt war, dann müssen die Parteien jeweils anteilig die Kosten nach Obsiegen und Unterliegen aus dem vollen Streitwert tragen. Wenn eine gerichtliche Geltendmachung erforderlich wird, beraten wir nochmal separat über die voraussichtlichen Kostenrisiken.

Trägt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Ob eine Rechtsschutzversicherung die anfallenden Gebühren trägt, hängt davon ab, ob der konkrete Versicherungsvertrag auch einen Verkehrsrechtschutz mit einschließt. Bei ausschließlich außergerichtlicher Regulierung ist es aufgrund der o.a. Grundsätze in der Regel zunächst nicht erforderlich, einen Versicherungsfall zu melden. Dies ist meist erst nötig, wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung unumgänglich wird. In diesem Fall wird dann eine Kostendeckungszusage des Versicherers eingeholt, um auf der sicheren Seite zu sein.

"'Nicht jede Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten in Verkehrssachen.'"

Zusammenfassung:
Antworten auf häufige Fragen zu Rechtsanwaltsgebühren und deren Erstattung bei einem fremdverschuldeten Unfall.
Rechtsgebiete:
Verkehrsrecht Schadensrecht
Stichworte:
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