Rechtsprechung
BGH: Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung Bei Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung dürfen absehbare Umstände berücksichtigt werden, sofern diese die im laufenden Jahr entstehenden Kosten beeinflussen. | |
BGH: Mieter kann Einsicht in Originalbelege verlangen Mieter können grundsätzlich Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Nebenkostenabrechnung verlangen. Im Einzelfall kann es hiervon Ausnahmen geben. |