Rechtsprechung
BGH: Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung Bei Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung dürfen absehbare Umstände berücksichtigt werden, sofern diese die im laufenden Jahr entstehenden Kosten beeinflussen. | |
BGH: Mieter kann Einsicht in Originalbelege verlangen Mieter können grundsätzlich Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Nebenkostenabrechnung verlangen. Im Einzelfall kann es hiervon Ausnahmen geben. | |
LG Stuttgart: Ermittlung des Heizkostenverbrauchs bei Ölheizungen Zur Ermittlung des Ölverbrauchs einer Heizung in einer Abrechnungsperiode ist wenigstens die Angabe des Anfangs- und Endstandes erforderlich. Die Vorlage von Tankrechnungen reicht hierzu nicht. |