Rechtsprechung
LG Saarbrücken: Schädiger trägt Werkstattrisiko ab Reparaturauftrag Ist eine Reparaturrechnung bezüglich strittiger Positionen nicht beglichen, trifft den Schädiger dennoch das Werkstattrisiko ab Erteilung des Reparaturauftrags durch den Geschädigten. | |
LG Köln: Kein Werkstattrisiko ohne bezahlte Rechnung Ist eine Reparaturrechnung bezüglich strittiger Positionen nicht beglichen, trifft den Geschädigten die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass diese Positionen erforderlich waren. |