Rechtsprechung
LG Ingolstadt: Kein Zurücktreten der Betriebsgefahr bei Spurwechsel im Kreisverkehr Wechselt der vorfahrtberechtigte Pkw im Kreisverkehr im Zusammenhang mit dem Einfahren des Wartepflichtigen die Spur, so tritt seine Betriebsgefahr nicht zurück. |