Rechtsprechung
LG München I: Wer zuerst kommt, lädt zuerst Ein Mieter hat auch dann Anspruch auf Einrichtung einer Ladestation durch einen Anbieter seiner Wahl, wenn die Kapazität des Mietobjekts nicht ausreicht, um allen Mietern eine Ladestation zu ermöglichen. | |
AG Ingolstadt: Anspruch auf Ladestation in der WEG-Tiefgarage Auch wenn eine WEG eine Gesamtlösung für Lademöglichkeiten in der Tiefgarage plant und der Hausanschluss nicht zur Anbindung aller Stellplätze ausreichen wird, schließt das den Individualanspruch einzelner Eigentümer nicht aus. |