Rechtsprechung
AG München: Haftung des in eine Hofeinfahrt abbiegenden Lkw Ein Sattelzug, der zum Einbiegen nach rechts in eine Betriebseinfahrt auf eine linke Geradeausspur ausholt, muss sich vergewissern, dass anderer Verkehr seine Abbiegeabsicht erkannt hat. | |
OLG Celle: Vorfahrt gegenüber der Einfädelspur II Fahrzeuge auf der Fahrbahn einer Autobahn sind gegenüber denen auf der Einfädelspur bevorrechtigt. Dieses Vorrecht bleibt auch bei einem Stau auf der Autobahn erhalten. | |
KG: Überholen bei unklarer Verkehrslage Keine Haftung wegen Überholens bei unklarer Verkehrslage, wenn der Überholvorgang rechtzeitig abgebrochen wird. |