Rechtsprechung
| AG Ingolstadt: Großzügige Gutachter zahlen zurück Liegen die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten 100 % über den im gerichtlichen Verfahren festgestellten, dann entfällt der Vergütungsanspruch des Gutachters. |
| AG Ingolstadt: Großzügige Gutachter zahlen zurück Liegen die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten 100 % über den im gerichtlichen Verfahren festgestellten, dann entfällt der Vergütungsanspruch des Gutachters. |