Rechtsprechung
KG: Überholen bei unklarer Verkehrslage Keine Haftung wegen Überholens bei unklarer Verkehrslage, wenn der Überholvorgang rechtzeitig abgebrochen wird. | |
AG Ingolstadt: Linksabbieger in einen Feldweg haften allein Der Linksabbieger haftet regelmäßig allein, wenn er seine Abbiegeabsicht nicht rechtzeitig anzeigt. | |
OLG Hamm: Lückenunfall beim Überholen einer Kolonne Wer eine Fahrzeugkolonne überholt, muss bei erkennbaren Lücken so vorsichtig fahren, dass er auch vor herausfahrenden Fahrzeugen anhalten kann. | |
OLG Jena: Warnblinklicht allein ist keine unklare Verkehrslage Der gesetzte Warnblinker an einem Lkw führt für sich allein nicht dazu, dass eine unklare Verkehrslage besteht |