Finkenzeller

'vollstreckungsbescheid'

Prozessrecht Zivilrecht
-

Rechtsprechung

AG Brandenburg a.d. Havel: Kosten des Vollstreckungsbescheids als Säumniskosten
Wurde ein Mahnbescheid nicht wirksam zugestellt, so stellen die Kosten eines daraufhin ergangenen Vollstreckungsbescheides keine durch den Beklagten zu tragenden Säumniskosten dar, da der Vollstreckungsbescheid nicht in gesetzlicher Weise ergehen konnte.
LG Bamberg: Wirksame Zustellung auch bei Namensänderung
Ein Vollstreckungsbescheid ist auch nach einer Namensänderung wirksam zugestellt, wenn der Empfänger unter der entsprechenden Anschrift wohnt und zweifelsfrei feststeht, dass der Bescheid an ihn gerichtet ist.
Rechtsanwälte Ingolstadt
Rechtsanwalt Ingolstadt
Rechtsanwalt Mietrecht Ingolstadt
Rechtsanwalt Verkehrsrecht Ingolstadt
Rechtsanwalt Erbrecht Ingolstadt