Rechtsprechung
| OLG Frankfurt: Eingang bei Streitgericht bestimmt Zuständigkeit Für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit im streitigen Verfahren nach Mahnbescheid ist auf den Zeitpunkt des Eingangs der Akte beim Streitgericht abzustellen. |
| OLG Frankfurt: Eingang bei Streitgericht bestimmt Zuständigkeit Für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit im streitigen Verfahren nach Mahnbescheid ist auf den Zeitpunkt des Eingangs der Akte beim Streitgericht abzustellen. |