BGH: Kein Anspruch auf Erstattung der Leasingrate Die Kosten eines ersatzweise abgeschlossenen Leasingvertrags stellen keinen erstattungsfähigen Schaden dar, unabhängig davon, ob das Ersatzfahrzeug dem Unfallfahrzeug gleichwertig ist oder nicht. | |
OLG München: Zurechnung der Betriebsgefahr bei Leasing Zu den Voraussetzungen der Zurechnung der Betriebsgefahr und Prozesstandschaft des Leasingnehmers. | |
OLG München: Keine Mehrwertsteuer für den Leasingnehmer Der Leasingnehmer kann Umsatzsteuer weder auf Reparaturschaden, noch auf Totalschaden ersetzt verlangen, denn diese Schäden treffen grundsätzlich allein den Leasinggeber als Eigentümer. |