Finkenzeller

Leasing

Verkehrsrecht Schadensrecht
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Ein Leasingvertrag ist ein atypischer Mietvertrag. Er beinhaltet die Nutzungsüberlassung (in der Regel eines Fahrzeugs) gegen Zahlung einer Leasingrate.

Rechtsprechung

OLG München: Keine Mehrwertsteuer für den Leasingnehmer
Der Leasingnehmer kann Umsatzsteuer weder auf Reparaturschaden, noch auf Totalschaden ersetzt verlangen, denn diese Schäden treffen grundsätzlich allein den Leasinggeber als Eigentümer.
BGH: Kein Anspruch auf Erstattung der Leasingrate
Die Kosten eines ersatzweise abgeschlossenen Leasingvertrags stellen keinen erstattungsfähigen Schaden dar, unabhängig davon, ob das Ersatzfahrzeug dem Unfallfahrzeug gleichwertig ist oder nicht.
OLG München: Zurechnung der Betriebsgefahr bei Leasing
Zu den Voraussetzungen der Zurechnung der Betriebsgefahr und Prozesstandschaft des Leasingnehmers.
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