Finkenzeller

Leasing

Verkehrsrecht Schadensrecht
-
Ein Leasingvertrag ist ein atypischer Mietvertrag. Er beinhaltet die Nutzungsüberlassung (in der Regel eines Fahrzeugs) gegen Zahlung einer Leasingrate.

Rechtsprechung

BGH: Kein Anspruch auf Erstattung der Leasingrate
Die Kosten eines ersatzweise abgeschlossenen Leasingvertrags stellen keinen erstattungsfähigen Schaden dar, unabhängig davon, ob das Ersatzfahrzeug dem Unfallfahrzeug gleichwertig ist oder nicht.
OLG München: Zurechnung der Betriebsgefahr bei Leasing
Zu den Voraussetzungen der Zurechnung der Betriebsgefahr und Prozesstandschaft des Leasingnehmers.
OLG München: Keine Mehrwertsteuer für den Leasingnehmer
Der Leasingnehmer kann Umsatzsteuer weder auf Reparaturschaden, noch auf Totalschaden ersetzt verlangen, denn diese Schäden treffen grundsätzlich allein den Leasinggeber als Eigentümer.
Rechtsanwälte Ingolstadt
Rechtsanwalt Ingolstadt
Rechtsanwalt Mietrecht Ingolstadt
Rechtsanwalt Verkehrsrecht Ingolstadt
Rechtsanwalt Erbrecht Ingolstadt