Rechtsprechung
OLG München: Keine Erfüllungswirkung ohne Verrechnung Zahlt ein Haftpflichtversicherer einen Vorschuss 'zur beliebigen Verrechnung', so tritt dadurch keine Erfüllungswirkung ein und der Geschädigte ist nicht gehindert Klage zu erheben. | |
OLG Frankfurt: Eingang bei Streitgericht bestimmt Zuständigkeit Für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit im streitigen Verfahren nach Mahnbescheid ist auf den Zeitpunkt des Eingangs der Akte beim Streitgericht abzustellen. | |
LG Bamberg: Wirksame Zustellung auch bei Namensänderung Ein Vollstreckungsbescheid ist auch nach einer Namensänderung wirksam zugestellt, wenn der Empfänger unter der entsprechenden Anschrift wohnt und zweifelsfrei feststeht, dass der Bescheid an ihn gerichtet ist. | |
OLG Köln: Hundegebell I Hunde sind so zu halten, dass durch ihr Gebell die Nachbarschaft nicht über das sozialadäquate Maß hinaus beeinträchtigt wird. | |
BGH: Klage mit PKH-Antrag hemmt Verjährung Eine unbedingt erhobene Klage mit vollständigem Prozesskostenhilfeantrag ist auch dann alsbald zugestellt, wenn sich die Zustellung mangels Entscheidung durch das Gericht verzögert. | |
LG Offenburg: Goldelefant im Waffenschrank Die Verwahrung eines wertvollen Goldelefanten und von Goldbarren in einem Waffenschrank ist in der Regel nicht grob fahrlässig, falls die zugehörigen Schlüssel ausreichend gut versteckt sind. | |
AG Brandenburg a.d. Havel: Kosten des Vollstreckungsbescheids als Säumniskosten Wurde ein Mahnbescheid nicht wirksam zugestellt, so stellen die Kosten eines daraufhin ergangenen Vollstreckungsbescheides keine durch den Beklagten zu tragenden Säumniskosten dar, da der Vollstreckungsbescheid nicht in gesetzlicher Weise ergehen konnte. | |
LG Bonn: Kosten des Mahnbescheids bei Zahlung Zahlt der Schuldner die mit dem Mahnbescheid geltend gemachte Forderung, noch bevor dieser beim Mahngericht eingegangen ist, so besteht kein (prozessualer) Kostenerstattungsanspruch. | |
BGH: Umzug berechtigt nicht zur Kündigung des Fitnessstudios Allein der Umstand, dass der Kunde eines Fitnessstudios berufsbedingt seinen Wohnort wechselt, vermag eine außerordentliche Kündigung seines Vertrags nicht zu rechtfertigen. |