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Schadengutachten bei Verkehrsunfall Antworten auf häufige Fragen zur Einholung von Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall und die Erstattung der Kosten. |
Schadengutachten bei Verkehrsunfall Antworten auf häufige Fragen zur Einholung von Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall und die Erstattung der Kosten. |
AG Berlin-Mitte: Bagatellgrenze für Gutachten bei 700€ Ob für den Geschädigten das Überschreiten der Bagatellgrenze (hier: 700€) erkennbar war, ist aus dessen Sicht zum Zeitpunkt der Beauftragung zu beurteilen | |
AG Ingolstadt: Großzügige Gutachter zahlen zurück Liegen die im Gutachten kalkulierten Reparaturkosten 100 % über den im gerichtlichen Verfahren festgestellten, dann entfällt der Vergütungsanspruch des Gutachters. | |
OLG Saarbrücken: Keine Gutachterkosten bei verschwiegenen Vorschäden Informiert der Geschädigte seinen Gutachter fahrlässig oder vorsätzlich nicht über Vorschäden, so muss ihm der Versicherer die Kosten für das Gutachten nicht ersetzen | |
AG Ingolstadt: Erstattungsfähige Positionen bei fiktiver Abrechnung Zur Erstattungsfähigkeit von UPE-Aufschlägen, Verbringungskosten, Leihgebühr Richtwinkelsatz und anderen Positionen. | |
LG Ingolstadt: Kein Anspruchsausschluss durch vereitelte Nachbesichtigung Die rechtliche Folge aus vereitelter Nachbesichtigung eines Unfallfahrzeuges ist nicht der Entfall sämtlicher Schadensersatzansprüche des Geschädigten. | |
BGH: Gutachterkosten sind in der Regel nicht zu kürzen Hat der Geschädigte eine Honorarvereinbarung mit dem Sachverständigen geschlossen, so kommt es für die Erforderlichkeit der Kosten, soweit sie sich unmittelbar aus der Preisvereinbarung ergeben, nur darauf an, ob sie für den Geschädigten erkennbar deutlich überhöht sind. |