Entscheidungen
LG Ingolstadt: Keine Betriebsgefahr bei Herunterrollen Rollt ein auf beförderter Pkw im Rahmen des Abladevorganges von der Ladefläche eines Autotransporters, so verwirklicht sich dabei nicht die Betriebsgefahr des transportierten Pkw. | |
LG Ingolstadt: Kein Zurücktreten der Betriebsgefahr bei Spurwechsel im Kreisverkehr Wechselt der vorfahrtberechtigte Pkw im Kreisverkehr im Zusammenhang mit dem Einfahren des Wartepflichtigen die Spur, so tritt seine Betriebsgefahr nicht zurück. | |
LG Ingolstadt: Vorfahrt beginnt mit dem Einmündungstrichter Ist die Einmündung der Vorfahrtsstraße trichterförmig erweitert, so beginnt der Vorfahrtbereich am Anfang des Trichters in der nachrangigen Straße | |
LG Ingolstadt: Wer stört, wird abgemahnt Der Halter eines unbefugt auf Privatgrundstück abgestellten Pkw kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn er trotz Aufforderung den für eine Besitzstörung verantwortlichen Fahrer verschweigt. | |
LG Ingolstadt: Kein Anspruchsausschluss durch vereitelte Nachbesichtigung Die rechtliche Folge aus vereitelter Nachbesichtigung eines Unfallfahrzeuges ist nicht der Entfall sämtlicher Schadensersatzansprüche des Geschädigten. | |
LG Ingolstadt: Vorsicht bei Verlassen einer Spielstraße Zu den Sorgfaltspflichten des aus einer Spielstraße einfahrenden Pkw | |
LG Ingolstadt: Kein 'rechts vor links' auf Parkplätzen Auf Parkplätzen gilt in der Regel allein das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Auch wenn Google Maps eine Parkstraße ausweist, wird diese dadurch nicht zur bevorrechtigten Fahrstraße. |