OLG Düsseldorf: Nutzungsausfall bei unverschuldeter Verzögerung ist zu erstatten Auch langer Nutzungsausfall ist zu entschädigen, wenn die Verzögerung auf Schwierigkeiten bei Ersatzteilbeschaffung beruht | |
OLG Hamm: Vorfahrt gegenüber der Einfädelspur Der Verkehr auf einer Kraftfahrtstraße bleibt gegenüber der Einfädelspur auch bei Stau bevorrechtigt. | |
AG Steinfurt: Schadensberechnung bei vorgetäuschtem Eigenbedarf Die Höhe des durch den Vermieter zu ersetzenden Differenzmietschadens bei vorgetäuschtem Eigenbedarf ist nach der Differenz des Quadratmeterpreises und der Dauer von 3 1/2 Jahren zu berechnen. | |
LG Ingolstadt: Vorsicht bei Verlassen einer Spielstraße Zu den Sorgfaltspflichten des aus einer Spielstraße einfahrenden Pkw | |
LG Berlin: Keine Mietminderung ohne Besichtigung Der Mieter verliert sein Recht auf Mietminderung wenn er eine Besichtigung des Mangels durch den Vermieter nicht ermöglicht. | |
AG Köln: Gewerbliche Nutzung der Wohnanschrift zulässig Teilgewerbliche Nutzung einer Wohnanschrift kann erlaubt sein, falls Mitmieter nicht beeinträchtigt werden, die Nutzung nicht wahrnehmbar ist und keine Gefahr von Schäden besteht. | |
BGH: Schimmelgefahr allein berechtigt nicht zur Mietminderung Die bloße Gefahr einer Schimmelpilzbildung durch Wärmebrücken begründet keinen Anspruch auf Mietminderung, wenn dieser Zustand mit den im Baujahr des Gebäudes geltenden Bauvorschriften in Einklang steht. | |
BGH: Anforderungen an die Kündigungsbegründung bei Eigenbedarf I Bei der Begründung des Eigenbedarfes ist es nicht erforderlich, dem Mieter bereits bekannte Umstände (erneut) in der Kündigungserklärung anzugeben. | |
BGH: Anforderungen an die Kündigungsbegründung bei Eigenbedarf II Der Lebensgefährte der Bedarfsperson für die eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausgesprochen wird, muss nicht in der Kündigungserklärung benannt werden. | |
BGH: Bedarfsperson muss in Eigenbedarfskündigung benannt werden Begründungsanforderungen bei Kündigung wegen Eigenbedarf. Es ist sowohl die Benennung der Bedarfsperson, als auch deren Nutzungsinteresses erforderlich. | |
BGH: Ausgeschiedener Miteigentümer muss ebenfalls kündigen Auch der ausgeschiedene Miteigentümer bleibt Mitvermieter, wenn er den Mietvertrag mit abgeschlossen hat. Er muss daher bei der Kündigung mitwirken. | |
KG: Mieter ist, wer im Mietvertrag steht Ob eine Partei selbst Mieter oder Vertreter des Mieters ist, hängt davon ab, wer als Mieter im Vertrag aufgeführt ist und den Mietvertrag unterzeichnet hat. |