BGH: Bedarfsperson muss in Eigenbedarfskündigung benannt werden Begründungsanforderungen bei Kündigung wegen Eigenbedarf. Es ist sowohl die Benennung der Bedarfsperson, als auch deren Nutzungsinteresses erforderlich. | |
BGH: Ausgeschiedener Miteigentümer muss ebenfalls kündigen Auch der ausgeschiedene Miteigentümer bleibt Mitvermieter, wenn er den Mietvertrag mit abgeschlossen hat. Er muss daher bei der Kündigung mitwirken. | |
KG: Mieter ist, wer im Mietvertrag steht Ob eine Partei selbst Mieter oder Vertreter des Mieters ist, hängt davon ab, wer als Mieter im Vertrag aufgeführt ist und den Mietvertrag unterzeichnet hat. |